Aufbauend auf der Anfangsberatung und nach einer ersten Abklärung der Realisierungschancen erfolgt die Erarbeitung eines Projektkonzeptes unter Einbeziehung der Vorgaben des Trägers. Hierbei fallen in der Regel folgende Arbeiten an:

  • Grundlagenermittlung und Vorplanung
  • Bestandsaufnahme
  • Erstellen eines Raum-und Funktionsprogramms
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Finanzierungsplan
  • Mitwirkung bei der Kreditbeschaffung
  • Durchführen von Bauvoranfragen
  • Aufstellen des Zeit- und Organisationsplans

Abschließend wird ein Gutachten erstellt, das zur weiteren Abklärung mit Fördergebern, Kreditinstituten, Kommunen u.a. dient. Auf dieser Grundlage werden die Rahmen- bedingungen mit den Beteiligten abgestimmt und auf ihre Tragfähigkeit überprüft.

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